Im Allgemeinen möchten wir unsere Mitglieder dazu anhalten, die kostengünstigste Anreisemöglichkeit zu unseren Veranstaltungen zu wählen. Dies ist zumeist durch die Nutzung von Nahverkehrszügen und Niedersachsentickets möglich. Für AK-Mitglieder, Veranstaltungsteamer oder LL-Mitglieder, welche in der Regel häufiger reisen, ist nach entsprechender Abwägung die Nutzung von Fernverkehrszügen erstattbar, solange Sparpreise oder eine Bahncard 25 bzw. 50 genutzt werden.

Der Kaufpreis einer Bahncard wird vom Landesverband erstattet, sobald sich diese amortisiert hat (der durch die Bahncard erreichte Rabatt also größer als der Kaufpreis ist). Der entsprechende Erstattungsantrag muss mit

  • einer Kopie der Bahncard-Rechnung oder der vorläufigen Bahncard (aus welcher der Preis hervorgeht)
  • Kopien aller für die Amortisierung geltend gemachter Bahntickets
  • und dem ausgefüllten und unterschriebenen Erstattungsformular (zu finden als ausfüllbare und speicherbare PDF-Datei und als normale PDF-Datei unter diesem Beitrag)

direkt an den Landesschatzmeister geschickt werden.

Hinweis

Bitte beachtet, dass eigenständig eine Kopie aller für die Amortisierung der Bahncard geltend gemachter Bahntickets angefertigt werden muss, da diese i.d.R. beim Abrechnungsverantwortlichen der entsprechenden Veranstaltung eingereicht werden. Ein späteres Ausfindigmachen der Tickets in den Veranstaltungsabrechnungen in der LGS durch unsere Bildungsreferenten stellt einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand dar.

Achtung

Falls sich die ausgefüllten Formulare nicht speichern lassen, liegt das zumeist an einer veralteten Version des Adobe Reader. Die aktuelle Version kann hier heruntergeladen werden.