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- Alle Jugendleiter*innen, die bei privaten Arbeitgebern beschäftigt sind
- Für Beamt*innen und Angestellte von Bundesbehörden gelten bundesgesetzliche Regelungen, die du in der LGS erfragen kannst.
- Voraussetzung für Sonderurlaub ist eine gültige Jugendleiter*innnencard (JuLeiCa). Dazu musst du mind. 16 Jahre alt sein; an einem K-Kurs und einem 1.-Hilfe-Kurs teilgenommen haben. Den Antrag stellst du auf www.myjuleica.de. https://juleica-antrag.de (Achtung: Bitte bei „Freier Träger“ deinen Stamm, nicht den LV, auswählen!)
- Für den Besuch eines K-Kurses selbst kann auch Sonderurlaub beantragt werden.
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